Der aktuelle Ebola-Ausbruch betrifft die Staaten Guinea, Liberia und Sierra Leone. Insgesamt haben sich bisher rund 26 100 Menschen angesteckt. Für 10 823 Menschen – bis 19. April 2015 – endete die Infektion tödlich. Im Oktober des letzten Jahres sind erstmals vereinzelte Erkrankungen ausserhalb von Afrika aufgetreten. Zum Beispiel in den USA und in Spanien.
Das Bundesamt für Gesundheit hält auf seiner Internetseite fest, dass das Risiko, dass die Krankheit in die Schweiz eingeschleppt wird, gering ist. Bund, Kantone und Spitälter haben sich für diesen Fall vorbereitet. Die Massnahmen werden laufend überprüft und wenn nötig verbessert. Alle wichtigen Fakten zum Thema Ebola und die Schweiz sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Gesundheit aufgeführt. Im Dezember des letzten Jahres konnte der erste Ebola-Patient der Schweiz geheilt werden. Ein 43-jähriger kubanischer Arzt konnte nach einem 16-tägigen Aufenthalt im Genfer Universitätsspital die Heimreise nach Kuba antreten. Derzeit gibt es keine weiteren Gesuche für die Aufnahme weiterer Ebola-Patienten.
Auf der Internetseite kann die Information «Ebola:Antworten auf häufig gestellte Fragen» (Stand November 2014) abgerufen werden. Die Frage nach Auslandreisen wird wie folgt beantwortet: Auf Auslandreisen muss nicht verzichtet werden. «Mit der Ausnahme der drei von der aktuellen Epidemie hauptbetroffenen Länder Guinea, Liberia und Sierra Leone.»
Dazu informiert das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in der Rubrik «Reisehinweise – Fokus Ebola» (Stand: 16.4.2015) wie folgt:
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 8. August 2014 die Ebola-Virus-Erkrankung zu einem internationalen Gesundheitsnotfall erklärt. Das Virus ist in Guinea, Liberia und Sierra-Leone aufgetreten. Einzelne Ebolafälle sind auch in Mali aufgetreten. Bis anhin sind dort aber keine anhaltenden Übertragungen in der Bevölkerung beobachtet worden. Zu beachten sind die Informationen und Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Bundesamtes für Gesundheit BAG – telefonische Infoline +41 (0)58 463 00 00 (8 bis 18 Uhr)
Um die Ausbreitung des Ebola-Virus einzudämmen, können die betroffenen Staaten den Ausnahmezustand ausrufen und Massnahmen anordnen, z.B:
a) Reisebeschränkungen innerhalb des Landes
b) Abriegelung von Ortschaften, in denen das Virus ausgebrochen ist
c) medizinische Kontrollen bei der Ein-und Ausreise
Reisende Personen müssen sich vor Ort über die aktuell gültigen Massnahmen informieren und die Anweisungen der lokalen Behörden befolgen. Im Falle einer Ebola-Erkrankung könnte eine medizinische Evakuierung ins Ausland nicht garantiert werden. Es kommt auch vor, dass in Westafrika Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Einige Länder haben den Schiffsverkehr aus den betroffenen Ländern untersagt. Dazu müssen sich reisende Personen ebenfalls bei den lokalen Behörden, oder direkt bei den Grenzposten respektive den Hafenbehörden informieren. Es ist möglich, dass Fluggesellschaften Flüge in die betroffenen Länder einschränken oder einstellen. Auskunft über die Flugverbindungen erteilen die Fluggesellschaften und Reisebüros. Einige Länder (weltweit) haben für Reisende aus den betroffenen Ländern Gesundheitskontrollen bei der Einreise angeordnet oder lassen Personen nicht einreisen, die sich vor der Einreise in einem betroffenen Land aufgehalten haben. Auskunft über die Einreisevorschriften erteilen die Botschaften und Konsulate der Zielländer.
Ausschluss der Haftung
Zu beachten sind auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen. Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.