Die Alarmierungssirenen gehören zum Bevölkerungsschutz (Februar 2014)

Aspekte des Bevölkerungsschutzes I

Angekündigt im Voraus, ertönten vor einigen Wochen wieder an einem Mittwochnachmittag unüberhörbar die Alarmierungssirenen. Es handelte sich, wie jeweils am ersten Mittwoch im Februar, um einen Test, mit dem das Funktionieren der Alarmierungsanlagen geprüft wurde.

Bei einem Katastrophenfall, der ein bestimmtes Gebiet betrifft, wird die Bevölkerung sofort informiert, damit sie sich in schützen kann. Danach muss auf die Entwicklung der Situation geachtet und auf weitere Informationen gewartet werden.

Für die Alarmierung der Bevölkerung bestehen grundsätzlich zwei Signalarten, der allgemeine Alarm, der auf jeden Fall ertönt, mit einem auf- und absteigenden Ton während zweimal einer Minute, und dann gefahrenspezifisch der Wasseralarm. Letzterer ist allerdings für das Seeland nicht vorgesehen, bei uns ist gegebenenfalls der allgemeine Alarm gleichzeitig der Wasseralarm. Dieses Szenario ist Realität, wenn im Kanton Freiburg gleichzeitig mehrere Staudämme – zuletzt der Schiffenensee – gleichzeitig brechen sollten. Dann wäre im Raum Galmiz eine Flutwelle von max. 2m an den tiefsten Stellen zu erwarten. Wir haben vom Kanton den Auftrag erhalten, uns auch für dieses Szenario vorzubereiten und einen Einsatzplan zu erarbeiten. Dieser liegt bis Ende Jahr vor.

Zu finden sind der Beschrieb des allgemeinen Alarms sowie die entsprechenden Verhaltensregeln auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutzes mit diesem Link.  Die Verhaltensregeln sind auch knapp gefasst auf der zweitletzten Seite im Telefonbuch zu finden.

Die Bevölkerung wird nach einer Alarmierung über die Radiosender sowie mittels Mitteilungen der Gemeindebehörden bzw. des Gemeindeführungsorgans BZVRM, laufend über die weitere Entwicklung der Gefahrensituation bis zu deren Ende informiert.

März 2014

Der Informationschef BZVRM

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